Sicherheit. Wirtschaftlichkeit. Ordnungsmäßigkeit.
Der Geschäftsführer einer GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein den Anforderungen des Unternehmens angepasstes internes Kontrollsystem (IKS) zu führen und Betrieb sicherzustellen.
Was ist IKS?
Als IKS versteht sich die Gesamtheit aller Methoden und Maßnahmen zur Systematisierung ständiger Kontrollen und umfassender Information. Das IKS gewährleistet die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit aller betrieblichen Abläufe. Das Vorhandensein eines IKS wird durch den Wirtschaftsprüfer festgestellt und in der Bilanz vermerkt!
Obwohl in den meisten Klein- und Mittelständischen Unternehmen ein IKS existiert, ist es doch meist nur rudimentär ausgeprägt und fristet ein stiefmütterliches Dasein. Dies kann für den Geschäftsführer zu Problemen führen.